vertrieb:quellcodeueberlassung

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Quellcodeüberlassung

Die Softwareklauseln unserer AGBs legen fest, dass der Kunde eine Software lediglich in Maschinencode auf dem dafür vorgesehen Endgerät erhält (Abschnitt 3 (d)). Eine Überlassung des Quellcodes ist -ohne Nebenabrede- damit grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt allerdings nicht für verwendete Open Source Software, deren Quellcode auf Verlangen des Kunden immer offen gelegt werden muss.

Die Quellcodeüberlassung ist ohne Nebenabrede nie Bestandteil des Auftrags!

Wünscht der Kunde eine Quellcodeüberlassung, so kann dies mit einem separaten Lizenzvertrag ermöglicht werden.

Lizenzvertrag Software mit Quellcodeüberlassung: „\\suasrv02\060_SOFTWARE\Softwareüberlassung.dotx“

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  • Zuletzt geändert: 2022/07/07 11:34
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