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Quellcodeüberlassung
Die Softwareklausel unserer AGBs legen fest, dass der Kunde eine Software lediglich in Maschinencode auf dem dafür vorgesehen Endgerät erhält (Abschnitt 3 (d)). Eine Überlassung des Quellcodes ist -ohne Nebenabrede- damit grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt allerdings nicht für verwendete Open Source Software, deren Quellcode auf Verlangen des Kunden immer offen gelegt werden muss.
Zusammenfassung:
Die Quellcodeüberlassung ist ohne Nebenabrede nie Bestandteil des Auftrags!